Sozialrecht
Unter dem Begriff "Sozialrecht" hat der Gesetzgeber viele unterschiedliche rechtliche Bereiche zusammengeführt.
Das Sozialversicherungsrecht umfasst die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Berufsgenossenschaften und die gesetzlichen Rentenversicherungen.
Zum Sozialrecht gehören auch die gesetzlichen Grundlagen zum Schutz der Kinder und der Menschen mit Behinderungen.
Ferner sind die Grundsicherungssysteme für erwerbsfähige Menschen ("Hartz IV") und erwerbsunfähige Menschen ("Sozialhilfe") im Sozialgesetzbuch enthalten.
In allen diesen Bereichen kann ich Sie kompetent beraten und gegenüber Behörden vertreten.