Grundsicherung für Arbeitssuchende ("Hartz IV")
Wer auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende ("Hartz IV") angewiesen ist, muss mit wenigen Mitteln auskommen. Es ist daher besonders wichtig, die Bescheide des Jobcenters auf ihre Richtigkeit zu prüfen.
Dies ist allerdings nicht so leicht. Das Regelwerk des SGB II ist für den rechtlichen Laien nicht einfach zu verstehen. Zudem sind die Bescheide der Jobcenter leider immer noch unübersichtlich. Zur Verwirrung können zusätzlich Abänderungsbescheide führen, sodass für den gleichen Zeitraum mehrere Bescheide bestehen können.
Problematisch sind in meinem Kanzleialltag insbesondere:
- Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft
- Sanktionen
- Anrechnung von Einkommen
- Ermittlung der Kosten für Unterkunft und Heizung
- Nebenkostenabrechnung
- Angemessenheit der Wohnung
- Umzugskosten
- Rückforderung von Leistungen
- Mehrbedarfe
Bei Zweifeln lohnt es sich, nachzufragen - entweder direkt beim Jobcenter oder beim Anwalt mit Schwerpunkt Sozialrecht.
Ich nehme mir die Zeit, Ihre Bescheide und Ihre Ansprüche mit Ihnen durchzusehen und kann Sie zu den rechtlichen Möglichkeiten gegen das Jobcenter beraten. Bei der Vorlage eines Berechtigungsscheins für Beratungshilfe ist für die Beratung nur ein Eigenanteil von 15 Euro zu zahlen - eine Investition, die sich lohnen kann.