Grad der Behinderung - Entscheidungen des Versorgungsamts
Der Grad der Behinderung (GdB) wird auf Antrag für Versorgung und Soziales festgestellt. Grundlage sind in der Regel die vom Antragsteller vorgelegten Befundberichte, manchmal werden zusätzliche Befundberichte eingeholt. Sofern Sie mit der Festsetzung des GdB nicht einverstanden sind, sollte auf jeden Fall Widerspruch eingelegt werden und die bestehenden Behinderungen dem Amt geschildert werden.
Der Grad der Behinderung hat unter anderem Auswirkungen auf die steuerliche Belastung, den Schutz des Arbeitnehmers in der Arbeitswelt und den Rentenbeginn. Zusätzlich können Merkzeichen Erleichterungen (z.B. im Bahnverkehr, Behindertenparkplatz) bringen. Daher lohnt sich eine genaue Überprüfung, ob der GdB zutreffend nach den "Versorgungsmedizinischen Grundsätzen" ermittelt worden ist.
Wenn Sie einen Anwalt oder eine Anwältin mit dem Widerspruchsverfahren beauftragen, kann dieser Einsicht in die Verwaltungsakte nehmen. Damit wird erkennbar, auf welche Grundlagen sich die Entscheidung der Verwaltung stützt. Sie haben die Möglichkeit, Unrichtiges richtigzustellen und zu Ihre Beeinträchtigungen darzustellen.
Im Widerspruchsverfahren oder im Klageverfahren werden i.d.R. von Amtes wegen Gutachten zum Grad der Behinderung eingeholt. Diese Kosten fallen dem Betroffenen nicht zur Last.