Ansprüche gegen die Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung zahlt folgende Leistungen im Fall von Pflegebedürftigkeit (Stand 1.1.2014):
Pflegestufe | häusliche Pflege | mit Demenz | Pflegesachleistung |
Pflegestufe "0" | bis 200 € | bis 320 € | |
Pflegestufe 1 | 235 € | 305 € | 450 € |
Pflegestufe 2 | 440 € | 525 € | 1.100 € |
Pflegestufe 3 | 700 € | 1.510 € | |
Pflegestufe 3, Härtefall | 1.918 € |
Die Einstufung in eine Pflegestufe erfolgt nach Ermittlung und Auswertung des Pflegebedarfs in Minuten pro Tag oder Woche.
Für die Pflegestufe 1 muss die Grundpflege mehr als 45 Minuten pro Tag in Anspruch nehmen, zusammen mit der hauswirtschaftlichen Versorgung mindestens 90 Minuten.
Für die Pflegestufe 2 muss die Grundpflege mehr als 120 Minuten pro Tag in Anspruch nehmen, zusammen mit der hauswirtschaftlichen Versorgung mindestens 180 Minuten.
Für die Pflegestufe 3 muss die Grundpflege mehr als 240 Minuten (4 Stunden) pro Tag in Anspruch nehmen, zusammen mit der hauswirtschaftlichen Versorgung mindestens 300 Minuten (5 Stunden). Zusätzlich kann ein Härtefall festgestellt werden.
Die Erfassung des Pflegeaufwandes hat nicht nach dem "typischen Pflegebedarf" zu erfolgen, sondern nach den individuellen Verhältnissen. Der Gutachter richtet sich dabei nach den Begutachtungs-Richtlinien BRi.
Gegen diese Einstufung können Sie sich mit Widerspruch und Klage wehren. Wichtig für den Erfolg eines Rechtsmittels ist, konkret darzulegen, wie viel Zeit die einzelnen Pflegehandlungen bei der betroffenen Person in Anspruch nehmen. Lassen Sie sich dazu rechtlich beraten.
Zusätzlich übernimmt die Pflegeversicherung in gewissem Umfang die Kosten von Kurzzeitpflege, damit sich Pflegende mal eine Pause gönnen können.
Sie ist auch verpflichtet, Kosten von Pflegebedürftige für Pflegemittel, Pflegehilfsmittel und Umbaumaßnahmen in einem gewissen Rahmen zu übernehmen.