Streitigkeiten mit der Krankenkasse
Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse ist im SGB IV geregelt. Nach dem Gesetz haben Versicherte keine Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenkasse, es sei denn, ihr Gehalt übersteigt die Beitragsbemessungsgrenze.
Die gesetzlichen Regelungen zur Versicherungspflicht sind aber nicht in jedem Fall eindeutig. Dies betrifft zum Beispiel Selbständige, Lehrer, Studenten etc. In solchen Fällen lohnt es sich häufig, die Entscheidung der Krankenkasse einer genauen rechtlichen Prüfung zu unterziehen.
Weitere häufig auftretende Problemkreise sind
- Krankengeld (Höhe und Dauer)
- Verweigerung von Rehabilitationsmaßnahmen
- Mutter-Kind-Kuren
- Umfang der Leistungspflicht
Entscheidungen der Krankenkasse können mit Widerspruch und Klage angegriffen werden. Holen Sie sich dazu anwaltliche Unterstützung eines auf diesem Gebiet erfahrenen Anwalts oder einer Anwältin.