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Mindestunterhalt für Kinder geht eigener Altersvorsorge vor
Donnerstag, 06. Juni 2013 - 19:08 Uhr | Kategorie: Familienrecht
Unterhaltspflichtige können nur bis zu den Grenzen Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit zu Unterhalt verpflichtet werden. Daher steht ihnen ein Selbstbehalt zu. Dieser beträgt zurzeit (2013) bei Kindesunterhalt für minderjährige Kinder in der Regel 1.000 €.
Zusätzlich können vom Nettoeinkommen auch berufsbedingte Aufwendungen (z.B. Fahrtkosten) in Abzug gebracht werden. Der BSG hat nun klargestellt, dass eine eigene zusätzliche Altersvorsorge, z.B. eine Riesterrente, vom gegenüber Kindesunterhalt für minderjährige Kinder nicht geltend gemacht werden kann. Dies entspricht dem Grundsatz, dass für den Kindesunterhalt eine "gesteigerte Unterhaltspflicht" zur Anwendung kommt und eigene Interessen hinter der Unterhaltsverpflichtung zurückstehen müssen.
- BSG, Urteil vom 30.1.2013, XII ZR 158/10 -