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Heizungsstrom gehört zu den Kosten für Unterkunft und Heizung
Mittwoch, 05. September 2012 - 15:15 Uhr | Kategorie: Sozialrecht
Während des Bezugs von Grundsicherung nach dem SGB II oder XII sind die Kosten der Unterkunft konkret zu emitteln. Zu den Kosten der Unterkunft gehört auch der Heizungsstrom zum Betrieb der Heizungsanlage (BSG, Urteil vom 7.7.2011, B 14 AS 51/10 R). Dies betrifft insbesondere Eigenheimbesitzer. Da sich der Stromverbrauch der Heizungsanlage in einem Einfamilienhauses in aller Regel nicht konkret ermitteln lässt, darf er geschätzt und mit ca. 5 % der Brennstoffkosten veranschlagt werden (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.03.2011, L 12 AS 2404/08; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 10.07.2012, L 7 AS 988/11 ZVW).
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