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Umgang mit Hund nach Trennung
Dienstag, 26. August 2014 - 07:40 Uhr | Kategorie: Familienrecht
Ein Haustier wird rechtlich wie eine Sache betrachtet, dies gilt auch im Familienrecht. Daher erfolgt die Zuweisung eines Hundes nach der Trennung nach den Vorschriften zur Hausratsaufteilung.
Bei der Entscheidung sind aber Billigkeitserwägungen mit einzubeziehen. Dabei spielt eine Rolle, dass ein Tier keine Sache, sondern ein lebendes Wesen ist. Das OLG Stuttgart (Beschluss vom 11.4.2014, 18 UF 62/14) hat entschieden, dass nach einer Trennung beiden Ehegatten ein Kontakt zum Hund zustehen kann. Wenn ein Ehegatten das Haustier mitnimmt und dem anderen den Kontakt verweigert, kann dies gegen die Zuweisung an ihn sprechen - analog der Kriterien bei Entscheidungen zur elterlichen Sorge von Kindern. Denn dann fehlt diesem Ehegatten die nach einer Trennung erforderliche Binidungstoleranz.