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Grundsicherung: Teilhabeleistungen für Kinder können bis Ende Juni 2011 rückwirkend beantragt werden
Samstag, 26. Februar 2011 - 19:35 Uhr | Kategorie: Sozialrecht
Ende März 2011 wurden die jüngsten Änderungen zum SGB II-Gesetz veröffentlicht. Während eines Monats -bis Ende April - sollten nach diesem Gesetz auch rückwirkend zusätzliche Leistungen für Kinder - Sportverein, Nachhilfe etc. - beantragt werden können.
Diese Frist war deutlich zu kurz bemessen. Nun wurde sie bis Ende Juni 2011 verlängert.
Erstattet werden auch bereits in Anspruch genommene Leistungen, wenn die entsprechenden Belege vorgelegt werden.