Aktuelle Urteile
Temporäre Bedarfsgemeinschaft
Freitag, 02. August 2013 - 12:06 Uhr | Kategorie: Sozialrecht
Das Bundessozialgericht hat sich am 12 .6.2013 (B14 AS 50/12 R) mit der Frage der temporären Bedarfsgemeinschaft befasst. Es war zu klären, ob die Ansprüche des umgangsberechtigten Vaters auch erbracht werden müssen, wenn die betreuende Mutter bereits volle Leistungen für das betroffene Kind erhalten hat.
Das Gericht hat entschieden, dass dem Kind Leistungen für die Zeit des Umgangs beim Vater zustehen, da die Mutter keine Grundsicherungsleistungen für das Kind weitergeleitet hat. Unabhängig davon wird zu klären sein, ob die Leistungen des betreuenden Elternteils gekürzt werden können, dies war hier nicht Gegenstand des Verfahrens.
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