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Umgang mit Hund nach Trennung
Freitag, 19. September 2014 - 22:52 Uhr | Kategorie: Rechts rund ums Tier
Ein Haustier wird rechtlich wie eine Sache behandelt, dies gilt auch im Familienrecht. Daher erfolgt die "Zuweisung" eines Hundes nach der Trennung nach den Vorschriften zur Hausratsaufteilung.
Bei der Entscheidung sind aber Billigkeitserwägungen mit einzubeziehen. Dabei spielt eine Rolle, dass ein Tier eben keine Sache, sondern ein lebendes Wesen ist. Das OLG Stuttgart (Beschluss vom 11.4.2014, 18 UF 62/14) hat entschieden, dass nach einer Trennung beiden Ehegatten ein Kontakt zum Hund zustehen kann. Wenn ein Ehegatten das Haustier mitnimmt und dem anderen den Umgang verweigert, kann dies gegen die Zuweisung an ihn sprechen - analog der Kriterien bei Entscheidungen zur elterlichen Sorge von Kindern. Denn dann fehlt diesem Ehegatten die nach einer Trennung erforderliche Binidungstoleranz.