Aktuelle Urteile
Umgang mit Hund nach Trennung
Freitag, 19. September 2014 - 22:52 Uhr | Kategorie: Rechts rund ums Tier
Ein Haustier wird rechtlich wie eine Sache behandelt, dies gilt auch im Familienrecht. Daher erfolgt die "Zuweisung" eines Hundes nach der Trennung nach den Vorschriften zur Hausratsaufteilung.
Bei der Entscheidung sind aber Billigkeitserwägungen mit einzubeziehen. Dabei spielt eine Rolle, dass ein Tier eben keine Sache, sondern ein lebendes Wesen ist. Das OLG Stuttgart (Beschluss vom 11.4.2014, 18 UF 62/14) hat entschieden, dass nach einer Trennung beiden Ehegatten ein Kontakt zum Hund zustehen kann. Wenn ein Ehegatten das Haustier mitnimmt und dem anderen den Umgang verweigert, kann dies gegen die Zuweisung an ihn sprechen - analog der Kriterien bei Entscheidungen zur elterlichen Sorge von Kindern. Denn dann fehlt diesem Ehegatten die nach einer Trennung erforderliche Binidungstoleranz.
Großzügiger Umgang - weniger Unterhalt
Mittwoch, 27. August 2014 - 23:55 Uhr | Kategorie: Familienrecht
In der Regel wird die elterliche Sorge bei Getrenntleben nach dem Prinzip aufgeteilt: der eine betreut, der andere zahlt. Auch wenn beide Elternteile die Betreuung fast hälftig übernehmen, ist der eine Elternteil grundsätzlich in voller Höhe unterhaltspflichtig. Ausgenommen sind die Fälle eines Wechselmodells, im welchem beide Elternteile jeweils 50 % der Betreuung übernehmen.
Allerdings kann eine Umgangsvereinbarung, welche über das übliche Maß von einem Wochenende alle 14 Tage hinausgeht, in zweifacher Hinsicht Auswirkungen auf die Höhe des Unterhalts bewirken.
Die zusätzlichen Kosten, welche dem unterhaltsverpflichteten Elternteil entstehen(vor allem Fahrt- und Unterbringungskosten), können dazu führen, dass der Unterhalt nach einer kleineren Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle bestimmt wird.
Die Leistungen, welche der unterhaltsverpflichtetende Elternteil anstelle des betreuenden Elternteils erbingt (z.B. erhebliche Einsparungen bei der Verpflegung oder externen Betreuung), können als Leistungen anstelle der Zahlung betrachtet werden, mit der Folge, dass der Zahlbetrag angemessen zu reduzieren ist. Dies hat der BGH in einer jüngst veröffentlichten Entscheidung (Beschluss vom 12.3.2014, XII ZB 234/14) anklingen lassen.
Der Tatrichter hat jeweils individuell zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Abweichung von der Düsseldorfer Tabelle vorliegen. Daher ist es wichtig, alle Umstände vorzutragen, welche bei der Festsetzung des Unterhaltsbetrags Bedeutung haben könnten.
Umgang mit Hund nach Trennung
Dienstag, 26. August 2014 - 07:40 Uhr | Kategorie: Familienrecht
Ein Haustier wird rechtlich wie eine Sache betrachtet, dies gilt auch im Familienrecht. Daher erfolgt die Zuweisung eines Hundes nach der Trennung nach den Vorschriften zur Hausratsaufteilung.
Bei der Entscheidung sind aber Billigkeitserwägungen mit einzubeziehen. Dabei spielt eine Rolle, dass ein Tier keine Sache, sondern ein lebendes Wesen ist. Das OLG Stuttgart (Beschluss vom 11.4.2014, 18 UF 62/14) hat entschieden, dass nach einer Trennung beiden Ehegatten ein Kontakt zum Hund zustehen kann. Wenn ein Ehegatten das Haustier mitnimmt und dem anderen den Kontakt verweigert, kann dies gegen die Zuweisung an ihn sprechen - analog der Kriterien bei Entscheidungen zur elterlichen Sorge von Kindern. Denn dann fehlt diesem Ehegatten die nach einer Trennung erforderliche Binidungstoleranz.
Jugendamt muss für fehlerhafte Unterhaltsgeltendmachung zahlen
Samstag, 12. April 2014 - 09:23 Uhr | Kategorie: Familienrecht
Nebst dem Schutz des Kindeswohls kann das Jugendamt auch bei unterhaltsrechtlichen Fragen herangezogen werden. Der betreuende Elternteil kann das Jugendamt beauftragen, im Rahmen einer Beistandschaft die Unterhaltsansprüche gegen den Zahlungspflichtigen geltend zu machen und durchzusetzen - ohne Kosten für den Unterhaltsberechtigten.
Das Jugendamt hat für Fehler einzustehen, welche bei dieser Beistandschaft entstehen können. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn das Jugendamt einen falschen rechtlichen Weg einschlägt oder es unterlässt, den Unterhaltsbetrag regelmässig zu prüfen und ggf. höheren Unterhalt zu fordern (BGH, Urteil vom 4.12.2013, XII ZR 157/12).
Hoher Betreuungsantreil kann Kindesunterhalt verringern
Samstag, 12. April 2014 - 09:16 Uhr | Kategorie: Familienrecht
Zur Unterhaltsberechnung gibt es mittlerweile eine gefestigte Rechtsprechung. Allerdings geht diese in der Regel von der Konstellation aus, dass der eine Elternteil betreut und der andere bezahlt. Rechtlich wird dies als Unterhalt durch Betreuung und Barunterhalt genannt. Dabei ist nicht von Bedeutung, ob der zahlungspflichtige Elternteil mit dem Kind gar keinen, wenig oder häufigen Umgang pflegt.
Ein regelmäßig, deutlich über das übliche Maß hinausgehender Umgang des Unterhaltspflichtigen kann aber nicht grundsätzlich außer Acht gelassen werden, wie das OLG Frankfurt in seiner Entscheidung vom 6.3.2013, 2 UF 394/12, bestätigt durch BGH, 12.3.2014, XII ZB 234/13, festhält. In solchen Fällen ist der Unterhaltsbetrag in zwei Schritten abzuändern.
Im ersten Schritt wird den höheren Aufwendungen des Umgangsberechtigten Rechnung getragen, indem der Unterhaltsbetrag einer niedrigeren Einkommensstufe der Düsseldorfer Tabelle entnommen wird.
In einem zweiten Schritt ist zu prüfen, ob dem betreuenden Elternteil Einsparungen entstehen, z.B. indem das Kind beim Umgangsberechtigten verpflegt wird, und der Unterhaltsbetrag entsprechend zusätzlich zu kürzen.
Bei Klagen wegen temporärer Bedarfsgemeinschaft muss anderer Elternteil zustimmen
Freitag, 02. August 2013 - 12:17 Uhr | Kategorie: Sozialrecht
Das OLG Frankfurt (2 UF 130/13) hatte sich mit der Frage zu befassen, ob der betreuende Elternteil die Zustimmung zu einer Klage vor dem Sozialgericht im Namen des Kindes verweigern darf. Der sorgeberechtigte Vater wollte Anprüche des Kindes aus temporärer Bedarfsgemeinschaft auf dem Klageweg geltend machen, die Mutter verweigerte die Zustimmung.
In dieser Einzelfallentscheidung wurde dem Vater durch das Gericht gem. § 1628 BGB das Recht eingeräumt, die Klage zu erheben. Das Interesse an der klageweisen Geltendmachung überwogen die Bedenken der Mutter wegen der finanziellen Folgen für das Kind im Unterliegensfall.
Temporäre Bedarfsgemeinschaft
Freitag, 02. August 2013 - 12:06 Uhr | Kategorie: Sozialrecht
Das Bundessozialgericht hat sich am 12 .6.2013 (B14 AS 50/12 R) mit der Frage der temporären Bedarfsgemeinschaft befasst. Es war zu klären, ob die Ansprüche des umgangsberechtigten Vaters auch erbracht werden müssen, wenn die betreuende Mutter bereits volle Leistungen für das betroffene Kind erhalten hat.
Das Gericht hat entschieden, dass dem Kind Leistungen für die Zeit des Umgangs beim Vater zustehen, da die Mutter keine Grundsicherungsleistungen für das Kind weitergeleitet hat. Unabhängig davon wird zu klären sein, ob die Leistungen des betreuenden Elternteils gekürzt werden können, dies war hier nicht Gegenstand des Verfahrens.
Mindestunterhalt für Kinder geht eigener Altersvorsorge vor
Donnerstag, 06. Juni 2013 - 19:08 Uhr | Kategorie: Familienrecht
Unterhaltspflichtige können nur bis zu den Grenzen Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit zu Unterhalt verpflichtet werden. Daher steht ihnen ein Selbstbehalt zu. Dieser beträgt zurzeit (2013) bei Kindesunterhalt für minderjährige Kinder in der Regel 1.000 €.
Zusätzlich können vom Nettoeinkommen auch berufsbedingte Aufwendungen (z.B. Fahrtkosten) in Abzug gebracht werden. Der BSG hat nun klargestellt, dass eine eigene zusätzliche Altersvorsorge, z.B. eine Riesterrente, vom gegenüber Kindesunterhalt für minderjährige Kinder nicht geltend gemacht werden kann. Dies entspricht dem Grundsatz, dass für den Kindesunterhalt eine "gesteigerte Unterhaltspflicht" zur Anwendung kommt und eigene Interessen hinter der Unterhaltsverpflichtung zurückstehen müssen.
- BSG, Urteil vom 30.1.2013, XII ZR 158/10 -